Beteiligungsprogramme seien ein wichtiges Instrument in der Start-up-Welt, um qualifizierte Mitarbeiter anzuziehen bzw zu motivieren. Die unterpreisige oder unentgeltliche Anteilsgewährung an Dienstnehmer könne zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führen. Im Rahmen des Beitrags analysieren die Autoren, ob der Zufluss eines geldwerten Vorteils durch Vereinbarung einer sogenannten "negativen Liquidationspräferenz" (vollständig) vermieden werden könne.