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Die degressive Absetzung für Abnutzung und die beschleunigte lineare Gebäudeabschreibung nach dem KonStG 2020 (Kanduth-Kristen/Fritz-Schmied, taxlex 9/2020, S. 278)

Artikelrundschau September 2020 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/780ÖStZ 2020, 612 Heft 22 v. 19.11.2020

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020 BGBl I 2020/96) werde zur Konjunkturförderung in § 7 Abs 1a EStG eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) und in § 8 Abs 1a EStG eine beschleunigte lineare AfA für Gebäude eingeführt. Beide Regelungen seien als Dauerrecht verankert und werden im Beitrag näher beleuchtet.

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