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Überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Verpflichteten bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (Eversloh, RdW 2020/506, S. 719)

Artikelrundschau September 2020 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/778ÖStZ 2020, 612 Heft 22 v. 19.11.2020

Der BFH habe im Urteil vom 22. 1. 2020, XIR 2/19, entschieden, dass der Ansatz einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten iSd § 249 Abs 1 Satz 1 HGB - ungeachtet einer bestehenden Außenverpflichtung (vorliegend: Räumung eines Baustellenlagers bei Vertragsende) - dann ausgeschlossen sei, wenn die Verpflichtung in ihrer wirtschaftlichen Belastungswirkung von einem eigenbetrieblichen Interesse vollständig "überlagert" wird. Im Beitrag werden dieses Urteil und die sich daraus ergebenden Praxisfolgen dargestellt.

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