Eine aktuelle Entscheidung des VwGH betreffe einen (vermeintlich) treuhändigen Beteiligungserwerb. Das BFG und der VwGH setzten sich dabei mit den Voraussetzungen für die Begründung von wirtschaftlichem Eigentum bzw mit den Erfordernissen für einen treuhändigen Erwerb auseinander. Bei Anschaffungen bedürfte es für die Begründung von wirtschaftlichem Eigentum einer bindenden Vereinbarung, die einen späteren Kaufvertrag wirtschaftlich vorwegnimmt; ein treuhändiger Erwerb in wirtschaftlicher Betrachtungsweise sei nicht möglich.