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Grundlegende Informationen zum Lockdown-Umsatzersatz

Info aktuellCOVID-19Bearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2020/766ÖStZ 2020, 595 Heft 22 v. 19.11.2020

Zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft stellt die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Hilfsfonds ab 6. 11. 2020 einen Lockdown-Umsatzersatz als weitere Hilfsmaßnahme bereit (zu den Richtlinien über die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes durch die COFAG siehe die Verordnung gem § 3b Abs 3 ABBAG-Gesetz, BGBl II 2020/467 vom 6. 11. 2020).

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