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Außergewöhnliche Belastung, Vermögensverluste, Veruntreuung durch Steuerberater

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2020/765ÖStZ 2020, 592 Heft 21 v. 4.11.2020

EStG 1988: § 34

VwGH 19. 5. 2020, Ro 2018/13/0016

Erleidet ein StPfl dadurch einen Vermögensverlust, dass die von ihm beauftragte Steuerberatungskanzlei zu Einkommensteuerzahlungen gewidmete Gelder veruntreut, liegen die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 nicht vor.

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