EStG 1988: § 34
VwGH 19. 5. 2020, Ro 2018/13/0016
Erleidet ein StPfl dadurch einen Vermögensverlust, dass die von ihm beauftragte Steuerberatungskanzlei zu Einkommensteuerzahlungen gewidmete Gelder veruntreut, liegen die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 nicht vor.