EStG 1988: § 2 Abs 2a
VwGH 14. 5. 2020, Ro 2020/13/0003
Wie bei einem eigenschöpferisch tätigen Erfinder (vgl VwGH 3. 9. 2019, Ra 2018/15/0085) besteht bei einem Filmproduzenten der Schwerpunkt der Tätigkeit im produktiven Einsatz seiner Fähigkeiten und nicht in der Verwaltung dieser Fähigkeiten. Der Wortlaut des Gesetzes des nunmehr in § 2 Abs 2a zweiter Gedanken-