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Kfz-Leasing: Gebührenrechtliche Qualifikation von Zahlungspflichten bei vorzeitiger Vertragsauflösung und Wartungsverträgen (Leitner, BFGjournal 9/2020, S. 379)

Artikelrundschau September 2020 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/761ÖStZ 2020, 591 Heft 21 v. 4.11.2020

Leasingverträge treten in vielfältigen Varianten und Erscheinungsformen auf. Erfüllt ein Leasingvertrag alle Tatbestandsmerkmale, welche nach § 33 TP 5 GebG erforderlich sind, unterliege dieser der Gebührenpflicht. Unter "Wert" iSd § 33 TP 5 GebG sei der Preis zu verstehen, zu dem der Bestandnehmer den Gebrauch der Sache erhält. Eine (echte) Konventionalstrafe falle nicht unter den zivilrechtlichen Entgeltbegriff, weil eine Konventionalstrafe ein pauschalierter Schadenersatz ist, welcher zur Überlassung des Gebrauchs nicht im Verhältnis einer synallagmatischen Leistungspflicht stehe.

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