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VwGH erneut zur Bestandvertragsgebühr bei Vereinbarung aller Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 MRG (Wolkerstorfer, SWK 26/2020, S. 1268)

Artikelrundschau September 2020 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/760ÖStZ 2020, 591 Heft 21 v. 4.11.2020

Hinsichtlich der Frage, ob bei vertraglicher Vereinbarung sämtlicher Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 MRG ein Vertrag von bestimmter oder unbestimmter Dauer vorliege, habe sich eine strenge Rechtsprechung zur Bestandvertragsgebühr entwickelt. Bei befristeten Bestandverträgen oder solchen mit Kündigungsverzicht werde auf Gewicht und Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen Vertragsauflösung abgestellt und nicht ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag angenommen. Der VwGH habe diese Rechtsprechung erneut bestätigt.

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