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Zahnschienen sind kein Zahnersatz iSd § 6 Abs 1 Z 20 UStG (Hochsteiner, BFGjournal 9/2020, S. 375)

Artikelrundschau September 2020 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/758ÖStZ 2020, 590 Heft 21 v. 4.11.2020

Die Steuerbefreiung für Zahnersatz könne für den (ig) Erwerb von kieferorthopädischen Behandlungsschienen nicht angewendet werden. Ihr Bezug sei der Umsatz- bzw Erwerbsbesteuerung zu unterziehen. Kieferorthopädische Behandlungsschienen erfüllten nicht denselben medizinischen Zweck wie Zahnkronen, Stiftzähne oder Zahnprothesen und seien nicht geeignet, natürliche Zähne zu ersetzen. In der Praxis sei eine genaue Prüfung notwendig, ob es sich bei den jeweiligen Umsätzen um jene von Zahnersatz oder um kieferorthopädische Behandlungsschienen handelt.

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