Aufgrund zunehmender grenzüberschreitender oder gänzlich im Ausland liegender Sachverhalte im Abgaben- und Finanzstrafrecht komme der internationalen Amts- und Rechtshilfe eine immer größere Bedeutung zu. Den Behörden stünden aufgrund zahlreicher Rechtsvorschriften und völkerrechtlicher Verträge viele Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden offen. Der Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Eckpunkte der Amts- und Rechtshilfe.