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Mehr privat, weniger Rechtsstaat beim Fixkostenzuschuss? (Staringer, SWK 27/2020, S. 1306)

Artikelrundschau September 2020 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/748ÖStZ 2020, 589 Heft 21 v. 4.11.2020

Der von der COFAG abgewickelte Fixkostenzuschuss stelle die betraglich größte Hilfsmaßnahme des Bundes für Unternehmen dar. Durch den Fixkostenzuschuss sollen weiterlaufende Kostenbelastungen teilweise abgefedert werden. Für den einzelnen Antragsteller könne es um hohe Beträge gehen. Durch die Phase II sollten die Anspruchsvoraussetzungen des Zuschusses gelockert und der Antragszeitraum erweitert werden. Die für den Zuschuss gewählte privatrechtliche Struktur sei zwar zulässig, dem Rechtsschutz des Zuschusswerbers aber nicht förderlich. Der Autor richtet den Blick auf rechtsstaatliche Fragen, die bislang nur wenig diskutiert worden seien.

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