Die Begehung einer Straftat ziehe häufig eine strafrechtliche Verurteilung nach sich. Der Täter rechne häufig mit einer solchen Verurteilung bzw halte diese für möglich. Womit jedoch die wenigsten Verurteilten rechneten, sei, dass mit einer strafrechtlichen Verurteilung häufig automatisch und ohne Vorwarnung weitere Nebenfolgen eintreten. Eine davon sei der automatische Verlust der Gewerbeberechtigung.