vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gewerbsmäßige Tatbegehung und Günstigkeitsvergleich (Eberl/Huber, SWK 26/2020, S. 1272)

Artikelrundschau September 2020 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/746ÖStZ 2020, 589 Heft 21 v. 4.11.2020

Das BFG habe klargestellt, dass im Rahmen des im Finanzstrafverfahren anzustellenden Günstigkeitsvergleichs zwischen Tatzeitrecht und Entscheidungszeitrecht Letzterem der Vorrang zukomme und daher die zum Tatzeitrecht noch bestehende gewerbsmäßige Begehung keine Anwendung (mehr) finde. Die Prüfung der gewerbsmäßigen Begehung in Altfällen erfolge nur mehr im Rahmen der Erschwerungsgründe.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!