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Der Rechtsschutz gegen gesetzes-, verfassungs- oder unionsrechtswidrige Abgaben - Anträge auf Normprüfung zur Aufhebung oder Auslegung nach höherrangigem Recht? (Beiser, ÖStZ 2020/590, S. 453)

Artikelrundschau September 2020 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/744ÖStZ 2020, 589 Heft 21 v. 4.11.2020

Im Fall eines Rechtsbruchs sei eine rasche Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands erforderlich. Das Recht muss sich im Fall eines Rechtsbruchs bewähren. Das gelte ebenso, wenn Verordnungen gegen Gesetze, Gesetze gegen die Verfassung oder nationales Recht gegen Unionsrecht verstoßen. Ein Rechtsstaat müsse in solchen Fällen einen effizienten Rechtsschutz gewähren und für eine rechtzeitige und praktikable Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands sorgen.

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