vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der persönliche Anwendungsbereich der strukturierten Gestaltung nach § 14 Abs 5 KStG (Hochhauser, SWI 9/2020, S. 487)

Artikelrundschau September 2020 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/740ÖStZ 2020, 588 Heft 21 v. 4.11.2020

Mit dem StRefG 2020 wurde eine Sondervorschrift für hybride Gestaltungen im KStG eingeführt. Damit werde ATAD II umgesetzt. Dies beinhaltet eine Regelung für Steuerdiskrepanzen zwischen nicht verbundenen Unternehmen und sieht eine Neutralisierung dieser Steuerdiskrepanz vor. Eine Steuerdiskrepanz liege vor, wenn Aufwendungen in einem Staat ohne korrespondierenden Ertrag im anderen Staat erfasst würden oder dieselben Aufwendungen in mehr als einem Staat abzugsfähig seien. Eine Steuerdiskrepanz zwischen nicht verbundenen Unternehmen könne sich im Rahmen einer strukturierten Gestaltung ergeben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!