Nach der derzeitigen Rechtslage biete das österr Gruppenbesteuerungssystem keine Möglichkeit einer horizontalen steuerlichen Integration für verbundene Unternehmen. Das KStG sehe nur eine vertikale Integration vor, indem Gewinne und Verluste auf der Ebene der Konzerneltern konsolidiert werden. Vor kurzem habe der EuGH jedoch seine Rechtsprechung zur Frage, inwieweit inländischen Tochtergesellschaften einer gebietsfremden Muttergesellschaft die Möglichkeit eines steuerlichen Ausgleichs eingeräumt werden müsse, näher präzisiert.