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Einfuhr-Versandhandel ab 1. 1. 2021 aus zollrechtlicher und einfuhrumsatzsteuerlicher Sicht (Bieber/Summersberger, SWI 9/2020, S. 471)

Artikelrundschau September 2020 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/738ÖStZ 2020, 588 Heft 21 v. 4.11.2020

Das System des Import-One-Stop-Shops (IOSS) ersetze nicht die bestehenden Bestimmungen zum umsatzsteuerlichen Einfuhrvorgang, sondern ergänze sie. Die Berechnung und Abwicklung von Einfuhrvorgängen, bei denen die Gegenstände für andere Mitgliedstaaten als den Einfuhrmitgliedstaat bestimmt sind, würde insofern erleichtert, als eine Registrierung in den Bestimmungsmitgliedstaaten nicht mehr erforderlich sei. Ungeachtet der Tatsache, dass IOSS die Einfuhr von Waren vereinfache, könne es zu Verzerrungen zwischen Zoll und Mehrwertsteuer kommen.

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