Österr Steuerabkommen enthielten eine Vielzahl von Bestimmungen zur Besteuerung von Schifffahrts- und Luftfahrtunternehmen. Mit der Aktualisierung des OECD-MA seien die einschlägigen Bestimmungen überarbeitet worden. So würde nicht mehr zwischen Seeschifffahrt und Binnenschifffahrt unterschieden, sondern dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für die Gewinne aus dem Betrieb von jeglichen Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr zugewiesen. Auch die Verteilungsnorm für unselbständige Einkünfte des Bordpersonals sei neu formuliert worden. Haas fasst die wesentlichen Bestimmungen zusammen.