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Die Aufgabe der Betriebsstätte im Sinne des § 124b Z 249 lit b EStG (Bernscherer/Böhm, SWK 26/2020, S. 1261)

Artikelrundschau September 2020 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/734ÖStZ 2020, 588 Heft 21 v. 4.11.2020

Im Ausland nicht berücksichtigte Verluste seien bei der inländischen Einkommensermittlung anzusetzen, wobei jedoch eine doppelte Verlustdeckelung vorgesehen sei. Im Zuge der Neugestaltung der Bestimmung zur ausländischen Verlustverwertung sei eine Übergangsbestimmung eingeführt worden, womit Härtefälle iZm einer Nachversteuerung vermieden werden sollten, wenn die Betriebsstätte aufgegeben wurde. In der Praxis werfe die Interpretation des Zeitpunkts der Aufgabe einer Betriebsstätte Schwierigkeiten auf. Die Autoren stellen die unterschiedlichen Interpretationsansätze dar.

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