Der Brexit wurde zwar bereits vollzogen, jedoch gelte für den Bereich der USt ein Aus-
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trittsabkommen, welches mit Jahresende ablaufe, sodass es ab 2021 zu wesentlichen Änderungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich kommen werde. Betroffene Unternehmer sollten rechtzeitig die relevanten Transaktionen identifizieren und Vorkehrungen treffen, damit die Umsätze künftig richtig abgebildet und erklärt werden können. Der Beitrag gibt einen Überblick.