Mit dem Investitionsprämiengesetz wurden für abnutzbares Anlagevermögen Förderungen von 7 % oder 14 % geschaffen. Die dazu ergangene Richtlinie erscheine in diversen Punkten, so etwa im Ausschluss von Kfz und bestimmten Gebäuden, in Aussagen zur Reduktion der Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Prämie und in den Überlegungen zur erhöhten Prämie, rechtswidrig. Auch die praktische Umsetzung sei überaus kompliziert.