vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Fixkostenzuschuss als bürokratische Hilfe in der Not (Fröhlich/Fuhrmann/Gstaltner, immolex 9/2020, S. 258)

Artikelrundschau September 2020 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/730ÖStZ 2020, 587 Heft 21 v. 4.11.2020

Der steuerfreie Zuschuss zur Deckung von Fixkosten soll (größere) österr Unternehmen und Konzerne bei der Bewältigung von durch COVID-19 ausgelösten Umsatzausfällen unterstützen und werde von einer für diesen Zweck gegründeten Finanzierungsagentur (COFAG) verwaltet und ausbezahlt. Das BMF habe im Verordnungsweg geregelt, welche Unternehmen für den Fixkostenzuschuss infrage kommen, wie die Umsatzausfälle nachgewiesen werden sollen und welche Fixkosten "förderungswürdig" seien. Die Abwicklung erfolge automatisiert über FinanzOnline und laufe bereits in Phase 1. Der Beitrag bezieht sich in erster Linie auf Phase 1 des Fixkostenzuschusses, soll aber auch einen Vorgeschmack auf die noch nicht im BGBl veröffentlichte Verordnung zur Phase 2 liefern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!