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BFH zur Steuerhinterziehung bei Ausfuhrlieferungen

Steuerrecht aktuellDr. Josef FuchsÖStZ 2020/727ÖStZ 2020, 580 Heft 21 v. 4.11.2020

Nur dann, wenn eine Steuerhinterziehung bei Ausfuhrlieferungen mit einer Verkürzung von EU-Umsatzsteuern einhergeht, kann es zur Versagung der Steuerfreiheit der Ausfuhrumsätze kommen. Dies wurde jüngst vom BFH klargestellt (auch die Judikatur des VwGH liegt grundsätzlich auf dieser Linie).

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