Nach fast 4-monatiger Begutachtung und Überarbeitung ist das Informationsschreiben zur Anwendung des EU-MPfG (siehe zuletzt ÖStZ 2020/692) nun finalisiert und am 22. 10. - somit knapp vor Ablauf der Frist für die Erstmeldungen mit 31. 10. - in der Findok veröffentlicht worden. Der 25-seitige Auslegungsbehelf wurde auf Basis von bislang an das BMF herangetragenen Fragen und Stellungnahmen erstellt, gibt lediglich die derzeitige Rechtsansicht des BMF wieder und steht daher unter dem Vorbehalt einer sich zu einem späteren Zeitpunkt entwickelnden anderslautenden Auslegung und Anwendung der Amtshilfe-Änderungsrichtlinie (EU) 2018/822 zwischen den EU-Mitgliedstaaten.