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Zuzugsfreibetrag, "Zuzug" erfordert Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2020/719ÖStZ 2020, 557 Heft 20 v. 21.10.2020

EStG 1988: § 103

VwGH 26. 2. 2020, Ro 2017/13/0018

Die Bestimmungen über die Zuzugsbegünstigung nach § 103 Abs 1 und (hier betreffend den Zuzug im Jahr 2015 eines Universitätsprofessors auf Gewährung des pauschalen Zuzugsfreibetrags) nach § 103 Abs 1a EStG 1988 enthalten keine Legaldefinition des Zuzugsbegriffs. Aus einer historischen und systematischen Interpretation ergibt sich, dass für einen begünstigten Zuzug die Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in das Inland erforderlich ist.

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