Krisenbedingt wurde Steuerpflichtigen kürzlich ermöglicht, ihre steuerlichen Verluste zeitlich befristet in Vorjahre rückzutragen. Der Beitrag bietet einen Überblick zum sogenannten Verlustrücktrag und zeigt erste Implikationen für die Beratungspraxis auf. In der Beratungspraxis werde die neue Möglichkeit idR zu empfehlen sein, weil in vielen Fällen ein positiver Liquiditätseffekt oder eine Steuerersparnis bewirkt werde.