Die auf www.fixkostenzuschuss.at veröffentlichten Fragen und Antworten stellen einen Auslegungsbehelf der Verordnung des Bundesministers für Finanzen gem § 3b Abs 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (siehe schon ÖStZ 2020/324 und ÖStZ 2020/589 sowie BGBl II 2020/225) dar, die dem Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise gegenüber dem einzelnen Zuschussnehmer dienen. Die Informationen in Form von FAQs in der jeweils aktuellen Fassung werden den einzelnen privatrechtlichen Förderverträgen zwischen COFAG und dem Zuschussnehmer einvernehmlich zugrunde gelegt. Dies erfolgt durch die entsprechende Antragstellung des Zuschussnehmers bzw spätestens durch die nachfolgenden Auszahlungsersuchen.