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Selbstanzeige, Abgabenerhöhung, Vorschreibung, Anwendungszeitraum

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2020/690ÖStZ 2020, 532 Heft 19 v. 7.10.2020

FinStrG: § 29 Abs 6

VwGH 3. 6. 2020, Ra 2019/16/0125

Der Sachverhalt, welcher zur Festsetzung einer zur strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige notwendigen Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG führt, wird mit der Erstattung der Selbstanzeige verwirklicht. Lag dieses "Nachtatverhalten" der Selbstanzeige nach dem Zeitpunkt der Einführung der Abgabenerhöhung durch die FinStrG-Nov 2010, BGBl I 2010/104 (bzw im vorliegenden Fall auch nach der Neufassung durch die FinStrG-Nov 2014, BGBl I 2014/65), schadet es für die Vorschreibung der Abgabenerhöhung nicht, wenn davon Verkürzungen von Abgaben betroffen sind, die vor der Einführung der Abgabenerhöhung entstanden sind.

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