FinStrG: § 29 Abs 6
VwGH 3. 6. 2020, Ra 2019/16/0125
Der Sachverhalt, welcher zur Festsetzung einer zur strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige notwendigen Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG führt, wird mit der Erstattung der Selbstanzeige verwirklicht. Lag dieses "Nachtatverhalten" der Selbstanzeige nach dem Zeitpunkt der Einführung der Abgabenerhöhung durch die FinStrG-Nov 2010, BGBl I 2010/104 (bzw im vorliegenden Fall auch nach der Neufassung durch die FinStrG-Nov 2014, BGBl I 2014/65), schadet es für die Vorschreibung der Abgabenerhöhung nicht, wenn davon Verkürzungen von Abgaben betroffen sind, die vor der Einführung der Abgabenerhöhung entstanden sind.