Nach der stRsp des VwGH führte die vertragliche Vereinbarung eines Präsentationsrechts idR zu einem Vertrag auf unbestimmte Dauer. Das BFG sei in zwei aktuellen Erk zu der Beurteilung gelangt, dass ein vertraglich vereinbartes Präsentationsrecht nicht zwingend zu einem Bestandvertrag auf unbestimmte Vertragsdauer führt. Die Ansicht des BFG widerspreche jener des VwGH.