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Langfristige Verträge: Rechtsfolgen einer Änderung des Umsatzsteuersatzes und Bedeutung des § 30 UStG (Fiala/Ullmann, AVR 4/2020, S. 129)

Artikelrundschau August 2020 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/677ÖStZ 2020, 528 Heft 19 v. 7.10.2020

Für bestimmte im Zeitraum zwischen 1. 7. 2020 und 31. 12. 2020 erbrachte Umsätze wurde der anwendbare Umsatzsteuersatz auf 5 % ermäßigt. Die Autoren untersuchen die Auswirkungen dieser temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf vor dem 1. 7. 2020 geschlossene langfristige Verträge und Dauerschuldverhältnisse. Aufgrund der Neutralität der Umsatzsteuer in der Unternehmerkette komme aufgrund der Änderung des Steuersatzes keiner Vertragspartei ein Vor- oder Nachteil zu.

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