Für bestimmte im Zeitraum zwischen 1. 7. 2020 und 31. 12. 2020 erbrachte Umsätze wurde der anwendbare Umsatzsteuersatz auf 5 % ermäßigt. Die Autoren untersuchen die Auswirkungen dieser temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf vor dem 1. 7. 2020 geschlossene langfristige Verträge und Dauerschuldverhältnisse. Aufgrund der Neutralität der Umsatzsteuer in der Unternehmerkette komme aufgrund der Änderung des Steuersatzes keiner Vertragspartei ein Vor- oder Nachteil zu.