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Corona-bedingte Steuerstundungen - wie geht es weiter nach dem 30. 9. 2020? (Rzeszut/Lebenbauer, SWK 22/2020, S. 1096)

Artikelrundschau August 2020 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/667ÖStZ 2020, 527 Heft 19 v. 7.10.2020

Viele Corona-bedingte Steuerstundungen laufen bis zum 1. 10. 2020 aus. Mit dem KonStG 2020 werden für den Zeitraum danach "automatische" Steuerstundungen verfügt. Alternativ wird ein Anspruch auf Ratenzahlungen für 12 bis 18 Monate gewährt.

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