Viele Corona-bedingte Steuerstundungen laufen bis zum 1. 10. 2020 aus. Mit dem KonStG 2020 werden für den Zeitraum danach "automatische" Steuerstundungen verfügt. Alternativ wird ein Anspruch auf Ratenzahlungen für 12 bis 18 Monate gewährt.
Viele Corona-bedingte Steuerstundungen laufen bis zum 1. 10. 2020 aus. Mit dem KonStG 2020 werden für den Zeitraum danach "automatische" Steuerstundungen verfügt. Alternativ wird ein Anspruch auf Ratenzahlungen für 12 bis 18 Monate gewährt.