EStG 1988: § 34
VwGH 26. 2. 2020, Ro 2018/13/0013
Das vorliegende, mit Amtsrevision bekämpfte Erk des BFG erging im fortgesetzten Verfahren nach dem Erk VwGH 26. 7. 2017, Ro 2016/13/0026. In diesem Erk brachte der VwGH zum Ausdruck, dass Prozesskosten (Rechtsanwaltskosten) des Vaters eines behinderten Kindes in einem Schadenersatzprozess gegen eine Krankenanstalt (wegen ärztlicher Behandlungsfehler, die zu einer 100%igen Behinderung der Tochter führten) unter der Voraussetzung einer notwendigen und zweckmäßigen Prozessführung als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 Berücksichtigung finden können.