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Außergewöhnliche Belastung, behindertes Kind, Prozesskosten, kein Selbstbehalt

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2020/648ÖStZ 2020, 503 Heft 18 v. 28.9.2020

EStG 1988: § 34

VwGH 26. 2. 2020, Ro 2018/13/0013

Das vorliegende, mit Amtsrevision bekämpfte Erk des BFG erging im fortgesetzten Verfahren nach dem Erk VwGH 26. 7. 2017, Ro 2016/13/0026. In diesem Erk brachte der VwGH zum Ausdruck, dass Prozesskosten (Rechtsanwaltskosten) des Vaters eines behinderten Kindes in einem Schadenersatzprozess gegen eine Krankenanstalt (wegen ärztlicher Behandlungsfehler, die zu einer 100%igen Behinderung der Tochter führten) unter der Voraussetzung einer notwendigen und zweckmäßigen Prozessführung als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 Berücksichtigung finden können.

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