Mit Info des BMF sei die Rechtsansicht zur Steuerbegünstigung für freie oder verbilligte Mahlzeiten in den LStR 2002 Rz 94, 95a aufgrund der zunehmenden Digitalisierung geändert worden. Durch die Änderung werde für Arbeitgeber eine einfachere Abwicklung der Steuerbefreiung für Essensgutscheine ermöglicht und das Haftungsrisiko des Arbeitgebers bei Einlösung der Gutscheine an arbeitsfreien Tagen oder bei kumulierter Einlösung beseitigt.