Werde eine Aktiengesellschaft während des laufenden Geschäftsjahres aufgelöst, entstehe ein Rumpfgeschäftsjahr und es stelle sich die Frage, ob - neben der Abwicklungseröffnungsbilanz - auch ein Jahresabschluss für den Zeitraum zwischen dem letzten Bilanzstichtag und dem Auflösungsstichtag aufgestellt werden müsse. Der Beitrag untersucht diese Frage anhand der Literaturmeinungen in D und versucht eine Überleitung auf die österr Rechtslage.