Beteiligungen würden in der Unternehmens- und Steuerbilanz eine Sonderstellung einnehmen, weil spezielle Bewertungsvorschriften für Finanzanlagen vorgesehen seien und der Abzug von Aufwendungen, die mit Beteiligungen im Zusammenhang stehen, regelmäßig Gegenstand literarischer Diskussion und höchstgerichtlicher Erkenntnisse sei. Die Autoren würdigen ausgewählte Judikate der letzten Jahre und befassen sich in Teil 1 mit Geldbeschaffungskosten bei der Fremdfinanzierung von Kapitalanteilen, wobei sie insb den Zinsbegriff diskutieren.