Das BFG bejahe ein Abzugsverbot nach den Gesetzesmaterialien auch dann, wenn eine lineare Endbesteuerung mit Splittingeffekt aufgrund einer Option zur Regelbesteuerung nicht eintritt. Beiser analysiert das Erk des BFG und das Verhältnis zwischen § 2 EndbesteuerungsG und dem Abzugsverbot nach § 20 EStG. Das EndbesteuerungsG zeichne in seinem Wortlaut eine systemkonsistente und sachlich ausgewogene Auslegung vor.