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Führt das BFG einen erweiterten Gebührentatbestand in Abwandlung von § 33 TP 9 GebG ein?

Steuerrecht aktuellMag. Gerald Kerbl/Mag. Alexander Albl, LL.M.ÖStZ 2020/626ÖStZ 2020, 481 Heft 18 v. 28.9.2020

Das BFG scheint nunmehr der Ansicht der Finanzverwaltung gefolgt zu sein, wonach die Schenkung einer Immobilie unter Zurückbehaltung des Fruchtgenusses sowohl Grunderwerbsteuer als auch Rechtsgeschäftsgebühr auslöst. Sowohl aus zivilrechtlicher als auch aus wirtschaftlicher Betrachtung wirft diese Ansicht Bedenken auf.

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