Der Verwaltungsgerichtshof erstattet durch die Vollversammlung der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler jährlich Bericht über seine Tätigkeit im vorangegangenen Jahr und die dabei gesammelten Erfahrungen (zu den ersten Erfahrungen mit der "Verwaltungsgerichtsbarkeit neu" in den Tätigkeitsberichten für 2014-2016 siehe ÖStZ 2015/739, ÖStZ 2016/699 und ÖStZ 2017/901). Der VwGH hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass er seine Aufgaben im Rechtsschutzsystem mit einer ausreichenden Ausstattung auf qualitativ höchstem Niveau und in zügiger Weise erfüllen kann. Auch in der aktuellen Krise hat der VwGH seine Funktionsfähigkeit bewahrt und seine Aufgaben soweit möglich weiter erfüllt.