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Geänderte Berechnungsweise der motorbezogenen Versicherungssteuer ab 1. 10. 2020 (Grünbichler, SWK 19/2020, S. 1019)

Artikelrundschau Juli 2020 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/617ÖStZ 2020, 469 Heft 17 v. 7.9.2020

Für Fahrzeuge, die nach dem 30. 9. 2020 erstmals zugelassen werden, komme es zu einer geänderten Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer. Diese werde nicht mehr nur anhand der Leistung des Verbrennungsmotors, sondern zusätzlich anhand der CO2-Emissionen besteuert. Damit ergäben sich Verteuerungen bzw Vergünstigungen für neu zugelassene Fahrzeuge im Vergleich zur alten Berechnungsmethode. Grünbichler stellt anhand ausgewählter Fahrzeuge dar, wie sich die neue Berechnungsart auf die Steuerhöhe auswirkt.

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