Mit dem sog "Wirtshauspaket" wurde zur Unterstützung der Gastronomie eine Senkung des Umsatzsteuersatzes vorgesehen. Nunmehr wurde für Branchen, die von der COVID-19-Krise ebenfalls massiv betroffen sind und mittelbar bzw unmittelbar mit der Gastronomie, der Kunstbranche und dem Publikationsbereich zusammenhängen, ein Steuersatz iHv 5 % befristet für den Zeitraum 1. 7. 2020 bis 31. 12. 2020 eingeführt.