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Umsatzsteuersatz iHv 5 % für Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen (Ecker/Kuder, ÖStZ 2020/485, S. 385)

Artikelrundschau Juli 2020 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/610ÖStZ 2020, 469 Heft 17 v. 7.9.2020

Mit dem sog "Wirtshauspaket" wurde zur Unterstützung der Gastronomie eine Senkung des Umsatzsteuersatzes vorgesehen. Nunmehr wurde für Branchen, die von der COVID-19-Krise ebenfalls massiv betroffen sind und mittelbar bzw unmittelbar mit der Gastronomie, der Kunstbranche und dem Publikationsbereich zusammenhängen, ein Steuersatz iHv 5 % befristet für den Zeitraum 1. 7. 2020 bis 31. 12. 2020 eingeführt.

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