Die steuerlichen Spezifika führen zu keinen eigenständigen Ermittlungsverfahren. Daher seien die Grundsätze der Liegenschaftsbewertung entsprechend zu beachten.
Die steuerlichen Spezifika führen zu keinen eigenständigen Ermittlungsverfahren. Daher seien die Grundsätze der Liegenschaftsbewertung entsprechend zu beachten.