Die COVID-19-Pandemie betreffe nahezu alle Rechtsgebiete. Von besonderer Bedeutung sei das Strafrecht wegen seiner Eingriffsintensität. Die unternehmerische Entscheidung für oder gegen eine Inanspruchnahme diverser COVID-19-Hilfsmaßnahmen bringe zwangsläufig riskante Berührungspunkte mit dem Wirtschafts- und Finanzstrafrecht mit sich.