Abgesehen von den notwendigen Änderungen in Registrierkasse, Warenwirtschaft und Finanzbuchhaltung hätte die Einführung eines zusätzlichen Steuersatzes massive Auswirkungen auf die Registrierkassen gehabt, weil die strengen Vorschriften der RKSV zum Schutz vor Manipulation diese Option eines zusätzlichen Steuersatzes nicht vorgesehen hätten. Um ein Umprogrammieren möglichst zu verhindern, habe das BMF einer pragmatischen und praxisorientierten Lösung zugestimmt.