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EU-Meldepflichtgesetz (Bendlinger, SWK 19/2020, S. 1009)

Artikelrundschau Juli 2020 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/604ÖStZ 2020, 468 Heft 17 v. 7.9.2020

Die ersten Meldungen aufgrund des EU-MPfG sollten spätestens am 31. 8. 2020 erfolgen. Grenzüberschreitende Steuergestaltungen ab 1. 7. 2020 seien innerhalb einer 30-tägigen Frist zu melden. Ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Fristverlängerung sei mangels Einstimmigkeit nicht angenommen worden. Die Ständigen Vertreter der MS hätten sich aber auf ein optionales sechsmonatiges Moratorium durch DAC 7 geeinigt. Diese Richtlinienänderung habe der Rat der EU angenommen.

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