Die ersten Meldungen aufgrund des EU-MPfG sollten spätestens am 31. 8. 2020 erfolgen. Grenzüberschreitende Steuergestaltungen ab 1. 7. 2020 seien innerhalb einer 30-tägigen Frist zu melden. Ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Fristverlängerung sei mangels Einstimmigkeit nicht angenommen worden. Die Ständigen Vertreter der MS hätten sich aber auf ein optionales sechsmonatiges Moratorium durch DAC 7 geeinigt. Diese Richtlinienänderung habe der Rat der EU angenommen.