Der Tatbestand "Einkünfte aus Abrechnungsunternehmen", werfe eine Reihe komplexer Auslegungsfragen auf und sei im Verhältnis zur Ergebnisabgrenzung iRd Verrechnungspreisermittlung in hohem Maße auslegungsbedürftig, habe aber bisher wenig Aufmerksamkeit erhalten. Weder der nationale noch der europäische Gesetzgeber böten dem Rechtsanwender konkrete Auslegungsbehelfe. Auch das Meinungsbild im Schrifttum sei uneinheitlich. Vor diesem Hintergrund greifen die Autoren ausgewählte Zweifelsfragen auf und geben eine Lösung unter Rückgriff auf Ziel und Zweck der Hinzurechnungsbesteuerung.