Erzielt ein in Ö ansässiger StPfl Einkünfte, die in einem DBA-Partnerstaat besteuert werden dürfen, ist Österreich verpflichtet, für eine Entlastung einer Doppelbesteuerung zu sorgen. Das BFG hatte sich mit den Fragen auseinanderzusetzen, welchem Staat im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung das Besteuerungsrecht zustehe und ob die Vorlage eines ausländischen Besteuerungsnachweises erforderlich sei, um die Befreiungsmethode anwenden zu können.